In einem Leckageprotokoll sind Undichtheiten mit Luftgeschwindigkeiten von über 2 m/s angegeben. Die maximal zulässige Luftwechselrate ist aber eingehalten. Wo ist geregelt, dass die Leckagen abgedichtet werden müssen?
Ich kann diesbezüglich leider keine Textstelle finden.
Ich bin der Meinung, dass diese Stellen abgedichtet werden müssen....
meiner Ansicht nach reicht es nicht aus eine Leckage nach der gemessenen Luftgeschwindigkeit zu beurteilen. Auch die Größe und die Lage im Gebäude muss bei der Beurteilung mit einfließen.