Weder die ENEV noch die Messnorm enthält eine Verpflichtung zur Durchführung von Blower-Door Tests bei allen Neubauten. Die ENEV macht dazu nur eine 'Wenn...,dann...' Aussage. Sinngemäß heißt es: Wenn Messungen der Dichtheit durchgeführt werden, dann sind die Grenzwerte einzuhalten. Wenn allerdings im Rahmen einer Energiebedarfsberechnung nach ENEV eine Lüftungsanlage berücksichtigt werden soll (reduzierte Lüftungswärmeverluste), dann muss die erforderliche Dichtheit nachgewiesen werden (Grenzwert für den n50-Wert bei Gebäuden mit Lüftungsanlage: 1,5/h).
DIN-Normen sind keine Gesetze, man muß sie nicht einhalten. Wenn man aber von DIN-Normen abweicht und es deswegen zu Problemen kommt, dann hat man schuldhaft gehandelt. Man tut also gut daran, die DIN-Normen einzuhalten, es sei denn, der Sinn und Zweck, den die DIN-Norm enthält, wird anderweitig sicher gestellt. Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als dass man von den in der DIN 4108-7 gemachten Vorschlägen, wie die luftdichte Ebene auszuführen ist, abweichen kann. Kommt es bei dann zu Undichtigkeiten oder zu baulichen Schäden, so hat derjenige, der die Abweichung veranlasst hat, nachzuweisden, dass die Ausführung gleichwertig oder besser geeignet ist, als die in der DIN gemachten Vorschläge. Das geht sogar soweit, dass noch nicht einmal eine Undichtigkeit oder ein Bauschaden auftreten muß. Wenn von der Norm abgewichen wird und dadurch die Möglichkeit eines Bauschadens bzw. einer Undichtigkeit entsteht, gilt dies in der Rechtssprechung als Mangel. Im Kauf- und Werkvertragsrecht ist der Mangelbegriff die Schlüsselstelle für diese Frage.
Man kann also von der Norm abweichen, meinetwegen einen Luftwechsel von 4 1/h haben. Solange keine Schäden auftreten ist alles in Ordnung? Ich bin immer davon ausgegangen, das die Normen den Stand der Technik wieder geben und deshalb auch bei der Luftdichtheit die Grenzwerte aus der DIN eingehalten werden müssen?
Einsteiger>Man kann also von der Norm abweichen, meinetwegen einen Luftwechsel von 4 1/h haben. Solange keine Schäden auftreten ist alles in Ordnung?
HALT: Das geht natürlich nicht, denn dann verstößt man gegen die EnEV und die ist keine Norm, die EnEV hat gesetzes Charakter. Am Grenzwert kommt man nicht vorbei. Wohl aber an den in der Norm gemachten Vorschlägen zur Erreichung der dauerhaften Luftdichtigkeit der Bauteile. Hier können Sie entscheiden, ob sie den "sicheren" Weg der Norm gehen wollen, oder ob sie von diesem abweichen wollen, weil ihre Lösung besser ist.