Muß der Anforderungswert von 1,5 1/h auch konsequent für ein Gebäude mit bspw. V=5000 m³ angesetzt werden, wenn nur in den WC´s, quasi ein verschwindend geringer Volumenanteil, eine Lüftungsanlage vorhanden ist? Und wenn ja, macht das Sinn?
Ich bedanke mich im Voraus für evtl. Antworten/Meinungen.
Bei großen Gebäuden, bei denen nur die WC's belüftet werden, setze ich den Luftwechsel von 3 1/h an. Die Luftwechselrate von 1,5 1/h sollte meiner Ansicht nach ein Gebäude unterschreiten, damit die Lüftungsanlage "funktioniert". Die Gebäudehülle sollte so "dicht" sein, dass die Luft durch die definierten Öffnungen der Lüftungsanlage ein- und ausströmen kann und nicht durch Leckagen.
So gehe ich persönlich zur Zeit vor. Was müssen Sie denn messen?
[...]Die Luftwechselrate von 1,5 1/h sollte meiner Ansicht nach ein Gebäude unterschreiten, damit die Lüftungsanlage "funktioniert". Die Gebäudehülle sollte so "dicht" sein, dass die Luft durch die definierten Öffnungen der Lüftungsanlage ein- und ausströmen kann und nicht durch Leckagen.[...]
Vielen Dank für die Antwort, so sehe ich das auch.
Wir haben nur mit einigen Kollegen diskutiert, ob der Wert 1,5 1/h immer anzusetzen ist, egal bei welcher Art von RLT.