Ich stehe vor dem Problem die Luftdichtigkeit eines Gebäudes beurteilen zu müssen. Das Problem ergibt sich daraus, dass die Luftdichtigkeiten bei geöffneten Kellerfenstern bei 1,6 liegt, während die Messung bei geschlossenen Fenstern ein Ergebnis von 0,8 bringt. Bestanden oder nicht bestanden? Da die Wärmedämmebene und damit auch die Luftdichtigkeitsebene an der Kellerdecke endet, müsste meiner Ansicht nach die Messung mit den göffneten Kellerfenstern die Richtige sein. Hinzu kommt, dass das Gebäude eine zentrale Abluftanlage mit dezentraler Zuluft (ALD) hat. Die größten Undichtigkeiten sind zwischen Erdgeschoss und Keller zu finden. Hier sind es hauptsächlich die Installationsschächte, die nicht dicht sind. Ich bin der Ansicht, dass selbst wenn man argumentiert, dass der Keller sozusagen als Luftdichtigkeitspuffer betrachtet wird und die Kellerfenster bei der Messung geschlossen werden dürfen , die Situation dennoch kritisch ist. Selbst wenn ich hier die Grenzwerte nach EnEV erfülle, ziehe ich über die Lüftungsanlage immer Fremdluft aus dem Keller, sobald hier beispielsweise ein Fenster geöffnet ist. Hierdurch kann zum einen die Behaglichkeit in Frage gestellt werden, wenn z.b kalte Luft aus der Installationswand ausströmt. Zum Anderen sehe ich gesundheitliche Risiken durch eine mögliche Schadstoffbelastung im Keller, die z.B. durch Schimmel oder Lösungsmittel entstehen. Diese Schadstoffe könnten dann, verstärkt durch den Unterdruck der Abluftanlage in den Wohnbereich gelangen. Nach meinen bisherigen Recherchen gibt es für diesen Fall bislang noch keine Aussagen. Ich erhoffe mir auf jeden Fall eine interessante Diskussion.
Ich stehe vor dem Problem die Luftdichtigkeit eines Gebäudes beurteilen zu müssen. Das Problem ergibt sich daraus, dass die Luftdichtigkeiten bei geöffneten Kellerfenstern bei 1,6 liegt, während die Messung bei geschlossenen Fenstern ein Ergebnis von 0,8 bringt. Bestanden oder nicht bestanden? Da die Wärmedämmebene und damit auch die Luftdichtigkeitsebene an der Kellerdecke endet, müsste meiner Ansicht nach die Messung mit den göffneten Kellerfenstern die Richtige sein. Hinzu kommt, dass das Gebäude eine zentrale Abluftanlage mit dezentraler Zuluft (ALD) hat. Die größten Undichtigkeiten sind zwischen Erdgeschoss und Keller zu finden. Hier sind es hauptsächlich die Installationsschächte, die nicht dicht sind. Ich bin der Ansicht, dass selbst wenn man argumentiert, dass der Keller sozusagen als Luftdichtigkeitspuffer betrachtet wird und die Kellerfenster bei der Messung geschlossen werden dürfen , die Situation dennoch kritisch ist. Selbst wenn ich hier die Grenzwerte nach EnEV erfülle, ziehe ich über die Lüftungsanlage immer Fremdluft aus dem Keller, sobald hier beispielsweise ein Fenster geöffnet ist. Hierdurch kann zum einen die Behaglichkeit in Frage gestellt werden, wenn z.b kalte Luft aus der Installationswand ausströmt. Zum Anderen sehe ich gesundheitliche Risiken durch eine mögliche Schadstoffbelastung im Keller, die z.B. durch Schimmel oder Lösungsmittel entstehen. Diese Schadstoffe könnten dann, verstärkt durch den Unterdruck der Abluftanlage in den Wohnbereich gelangen. Nach meinen bisherigen Recherchen gibt es für diesen Fall bislang noch keine Aussagen. Ich erhoffe mir auf jeden Fall eine interessante Diskussion.