Kellerräume ohne Heizkörper ordne ich als "unbeheizt" ein, falls es keine anderen Aussagen über das beheizte Volumen des Gebäudes gibt. Wenn die Gebäudehülle soweit fertig ist, jedoch Innentüren etc. fehlen, führe ich die Messung durch. So müsste das mit dem Messtermin in Ordnung sein, oder?
Man kann also von der Norm abweichen, meinetwegen einen Luftwechsel von 4 1/h haben. Solange keine Schäden auftreten ist alles in Ordnung? Ich bin immer davon ausgegangen, das die Normen den Stand der Technik wieder geben und deshalb auch bei der Luftdichtheit die Grenzwerte aus der DIN eingehalten werden müssen?
Thema von Einsteiger im Forum Anforderungen an den M...
Hallo,
bei meinem letzten Test fehlten die Gipskartonplatten im Dachgeschoss. Für die Leckageortung war das ganz vorteilhaft, aber streng genommen ist das doch keine Messung nach EN 13829, da die Gebäudehülle nicht im Nutzungszustand war. Wie gehe ich mit den Ergebnissen um?
bei meinem letzten Test fehlten die Gipskartonplatten im Dachgeschoss. Für die Leckageortung war das ganz vorteilhaft, aber streng genommen ist das doch keine Messung nach EN 13829, da die Gebäudehülle nicht im Nutzungszustand war. Wie gehe ich mit den Ergebnissen um?