Ich habe heute ein Bürogebäude besichtigt zwecks Planung der Luftdichtigkeitsmessung. Das Gebäude hat zwei Fahrstühle, die Rauchabzugsöffnung ist nicht verschließbar. Die EnEV schreibt vor, dass zu errichtende Gebäude entsprechend der anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden. Nun meine Frage: Muss nach EnEV eine Rauchabzugsklappe eingebaut werden? Die Klappe entspricht doch den anerkannten Regeln der Technik.
Ich habe heute ein Bürogebäude besichtigt zwecks Planung der Luftdichtigkeitsmessung. Das Gebäude hat zwei Fahrstühle, die Rauchabzugsöffnung ist nicht verschließbar. Die EnEV schreibt vor, dass zu errichtende Gebäude entsprechend der anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden. Nun meine Frage: Muss nach EnEV eine Rauchabzugsklappe eingebaut werden? Die Klappe entspricht doch den anerkannten Regeln der Technik.
Ich habe demnächst ein Neubau EFH mit ca 2500 m³ zu Messen. Das Haus hat ein Schwimmbad von ca 150 m³. Die erste Messung soll zur Qualitätssicherung im vorgezogenen Bauzustand gemessen werden. Wenn diese sehr gut ausfällt wird warscheinlich keine zweite Messung durchgeführt. Es stellt sich mir die Frage wie bewerte ich das Schwimmbad bei der Volumen berechnung? Im Nutzerzustand ist es klar, da das Schwimmbad mit Wasser gefüllt ist und somit meiner Meinung nach nicht mit ins Volumen mit aufgenommen wird. Aber was mache ich bei der Vorgezogenen Messung (kein Wasser im Becken) ? - Eigentlich würde ich sagen das Volumen wird nicht mit angerechnet, da es sich ähnlich verhält wie noch nicht vorhandener Estrich. Das Gebäude wird dadurch nicht Dichter nur weil Wasser im Schwimmbecken ist.
Ich habe demnächst ein Neubau EFH mit ca 2500 m³ zu Messen. Das Haus hat ein Schwimmbad von ca 150 m³. Die erste Messung soll zur Qualitätssicherung im vorgezogenen Bauzustand gemessen werden. Wenn diese sehr gut ausfällt wird warscheinlich keine zweite Messung durchgeführt. Es stellt sich mir die Frage wie bewerte ich das Schwimmbad bei der Volumen berechnung? Im Nutzerzustand ist es klar, da das Schwimmbad mit Wasser gefüllt ist und somit meiner Meinung nach nicht mit ins Volumen mit aufgenommen wird. Aber was mache ich bei der Vorgezogenen Messung (kein Wasser im Becken) ? - Eigentlich würde ich sagen das Volumen wird nicht mit angerechnet, da es sich ähnlich verhält wie noch nicht vorhandener Estrich. Das Gebäude wird dadurch nicht Dichter nur weil Wasser im Schwimmbecken ist.
Hallo, ich habe bei einem Neubau (KFW 60 hergestellt mit Yton Steinen kein WDVS) folgendes gesehen. Das Ständerwerk der Leichtbauwände ist auf der unverputzten Wand und auf dem Robeton Installiert. Mir stellt sich die Frage ob und wie ich das beim Bauträger bemerken kann. Meiner Meinung nach muss die Wand erst Verputzt werden bevor dort eine Leichtbauwand befestigt wird. Ist es üblich dass das Ständerwerk auf den Rohbeton befestigt wird?
Hallo, ich habe bei einem Neubau (KFW 60 hergestellt mit Yton Steinen kein WDVS) folgendes gesehen. Das Ständerwerk der Leichtbauwände ist auf der unverputzten Wand und auf dem Robeton Installiert. Mir stellt sich die Frage ob und wie ich das beim Bauträger bemerken kann. Meiner Meinung nach muss die Wand erst Verputzt werden bevor dort eine Leichtbauwand befestigt wird. Ist es üblich dass das Ständerwerk auf den Rohbeton befestigt wird?